matomo Führerscheinklasse B196

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B196 Führerscheinklasse B196

Ausbildung zur Führer­schein­klasse B196

Das "Upgrade" für Deinen B Führerschein! Mit dem 196 Führerschein kannst Du, sofern Du die Mindestvoraussetzungen erfüllst Deinen Autoführerschein auf eine Fahrerlaubnis für Auto und Motorräder bis 125 ccm erweitern. Hierzu musst Du nur unsere Ausbildung absolvieren. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich.

Gut zu wissen

Was Du mit dem Führerschein fahren darfst

Durch die Erweiterung darfst Du zusätzlich zu allen Kraftfahrzeugen der Klasse B auch noch alle Krafträder (samt Beiwagen) fahren deren Hubraum höchstens 125 ccm beträgt.

Die Motorleistung ist begrenzt auf maximal 11kW / 15 PS.

Zusätzlich darf das Verhältnis von Gewicht zu Leistung nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen.

Achtung - die Klasse B196 ist nicht gleichgestellt mit der Klasse A1!

Darf ich damit auch im Ausland fahren?

Nein leider nicht! Die 196 ist eine nationale Schlüsselzahl und begrenzt so die Gültigkeit auf Deutschland. Wenn Du also auch im Ausland Motorräder dieser Klasse fahren möchtest benötigst Du mindestens einen Führerschein der Klasse A1. Je nach Land können aber auch abweichende Bedingungen gelten.

Die erforderliche Theorie­ausbildung

Du musst insgesamt 4 Theorieeinheiten je 90 Minuten des klassenspezifischen Unterrichts Motorrad besuchen die Dich auf das Fahren mit dem Motorrad vorbereiten.

Auf unserer Seite Theorie Unterricht kannst Du im Bereich "Motorrad" mehr über die Inhalte der Theorie erfahren.

Die praktische Ausbildung (Fahrstunden)

Du musst insgesamt 5 praktische Fahrstunden je 90 Minuten (oder 10 Fahrstunden je 45 Minuten) absolvieren.

Zu Deiner eigenen Sicherheit entlassen wir alle unsere Schüler erst wenn unsere Fahrlehrer sehen das Du sicher, verantwortungsvoll und umweltbewußt am Straßenverkehr teilnimmst. Daher ist die Anzahl der benötigten Fahrstunden nicht exakt vorhersagbar und hängt stark von Deinen individuellen Fähigkeiten ab. 

Sobald Du in den anfänglichen Übungsstunden bewiesen hast das Du mit dem Fahrzeug sicher umgehen kannst und den Herausforderrungen von schwierigen Verkehrssituationen und schnellem Verkehr gewachsen bist starten wir mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. 

 

Muss ich eine Prüfung ablegen?

Nein! 

Du musst nur die 4 Theorie Einheiten und die 5 Fahrstunden ableisten. Sobald wir sehen das Du Dich sicher mit dem Motorrad im Straßenverkehr bewegen kannst erhältst Du von uns eine Bescheinigung mit der Du dir die Erweiterung auf die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eintragen lassen kannst. 

Was gilt es bei der Eintragung der Erweiterung zu beachten?

Sobald Du die Bescheinigung über die Fahrschulung in den Händen hälst solltest Du Dich um die Eintragung der Schlüsselzahl bei Deiner zuständigen Verwaltungsbehörde/Führerscheinstelle kümmern. Dazu hast Du maximal 1 Jahr Zeit.

Die Eintragung muß bei der zuständigen Verwaltungsbehörde Deines gemeldeten Wohnorts erfolgen. An einem anderen Ort kann diese nicht erfolgen.

Was muss ich zur Eintragung vorlegen?
  • Die Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Fahrschulung
  • Gültiger Personalausweis
  • Deinen Führerschein Klasse B
  • Aktuelles biometrisches Passbild
Darf ich auch ohne Eintragung im Führerschein fahren?

Nein - Du darfst nicht ohne die Eintragung in Deinem Führerschein mit einem entsprechenden Motorrad fahren!

Fährst Du trotzdem, wird das als Fahren ohne Führerschein gewertet! Also erst die Schlüsselzahl eintragen und dann losfahren.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung
  • Personalausweis
  • Fahrerlaubnis Klasse B 
Das mußt Du zur Anmeldung tun

Du meldest Dich verbindlich mit den erforderlichen Unterlagen in einer unserer Niederlassungen an und erhältst so einen Ausbildungsvertrag.