Fragen und Antworten
Wir bekommen einige Fragen immer wieder gestellt. Daher haben wir hier einige typische Fragen gesammelt, um Dir direkt die gewünschten Antworten zu geben.
Anmeldung + Formalitäten
Du kannst Dich bei uns anmelden sobald Du 16,5 Jahre alt bist.Hier erfährst Du alles wichtige wie Du Dich anmelden kannst und was Du mitbringen musst
Die Anmeldung in der INSIDER Fahrschule dauert nur ein paar Minuten.
Bis Deine Papiere von der Verwaltungsbehörde genehmigt werden können allerdings schon mal zwischen 4 bis 8 Wochen vergehen. Daher solltest du Deinen Führerschein rechtzeitig planen, insbesondere wenn Du z.B. einen Ferienführerschein Kurs besuchen möchtest.
Hier erfährst Du mehr über die Ferienkurse - Ferienfahrschule.
Du kannst Dir unter Umständen die eine oder andere Woche beim Beantragen sparen, indem Du Deine Unterlagen bei der Verbandsgemeinde direkt bearbeiten lässt und sie dann im Anschluss selbst zur zuständigen Kreisverwaltung bringst. An beiden Stellen solltest Du gleich sämtliche Gebühren vor Ort begleichen, um den Prozess zu beschleunigen.
Da sich die Gebühren ab und an leicht, verändern können wir Dir hier nur einen Zirkawert nennen.
Bei der Kreisverwaltung musst Du mit ca. 8,- € für die Bearbeitung rechnen. Die Kreisverwaltung berechnet für die Bearbeitung ca. 43,- €.
Bei einem BF17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren) Führerschein kommen bei der Kreisverwaltung nochmals ca. 18,- € für den Eintrag der ersten Begleitperson dazu. Bei jeder weiteren Begleitperson werden jeweils nochmal 10,- € fällig.
Du möchtest mehr über die Kosten erfahren? Auf unserer Seite Kosten - Preise + Gebühren erfährst Du weitere Details zu allen Kosten + Gebühren.
Alle erforderlichen Unterlagen haben wir Dir auf unserer Seite zu Deiner Anmeldung zusammengestellt.
Dein Sehtest vom Optiker oder Augenarzt darf maximal 2 Jahre alt sein. Ein Erste Hilfe Kurs ist ab Oktober 2017 unbegrenzt gültig.
Natürlich kannst Du Dich bei der INSIDER Fahrschule auch ohne einen vorhandenen Erste Hilfe Kurs oder Sehtest anmelden.
Diese Unterlagen benötigst Du erst bei der Verbandsgemeinde, um Deinen Führerschein zu beantragen.
Wenn Du also noch keinen Erste Hilfe Kurs hast, kannst Du schon bei uns mit den Theoriestunden beginnen und sobald Du Deinen Erste Hilfe Kurs absolviert hast, Deinen Antrag bei der Kreisverwaltung abgeben.
Führerscheinklassen
Das kommt sehr darauf an welchen Führerschein Du machen möchtest. Normalerweise solltest Du Dich mindestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindesalters bei uns anmelden um rechtzeitig Deinen Führerschein in der Hand zu halten.
Das Mindesalter für die einzelnen Führerscheinklassen kannst Du auf unseren Seiten zu Führerscheinklassen erfahren.
Du darfst KFZ und PKW bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t fahren. Eine PS-Beschränkung gibt es nicht. Mehr erfährst Du auf unseren Detailseiten zur Führerscheinklasse B.
Ja!
Du darfst kleine Traktoren bis 40 km/h solo oder 25 km/h mit Anhänger fahren. Die Führerscheinklasse L (für Traktoren) ist in der Klasse B inbegriffen.
Mit dem Führerschein der Klasse B darfst Du einachsige Wohnwagen ziehen solange das gesamte Gespann ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreitet.
Sollte der Anhänger, den Du ziehen möchtest, schwerer sein kannst Du über die Erweiterung der B Fahrerlaubnis auf die B96 Fahrerlaubnis nachdenken, mit der Du dann auch zweiachsige Anhänger bis zu einem Gepann-Gesamtgewicht von max. 4.250 kg ziehen darfst.
Wenn Du vor dem 01.04.2021 deine Führerscheinprüfung auf einem Automatikauto abgelegt hast und die Schlüsselzahl 78 in deinem Führerschein eingetragen ist kannst du dies mit der Schulung zu B197 aufheben. Du absolvierst 10 Übungsfahrten und eine 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug und wir Bescheinigen dies zur Vorlage der Führerscheinstelle. Damit kann dann Dein "Automatik Führerschein" in einen B197 zur Führung von Schalt- und Automatik Fahrzeugen aufgewertet werden.
Theorieunterricht
Du kannst sofort nach Deiner Anmeldung bei uns Deinen ersten Theorieunterricht besuchen. Bleibe einfach da!
Wir arbeiten mit der "Fahren Lernen Plus App", die vom Vogel Verlag herausgegeben wird. Die speichert Deinen Lernfortschritt, aktualisiert sich sobald neue Fragen heraus kommen und bietet Dir alles, was Du zum erfolgreichen Lernen der theoretischen Grundlagen benötigst. Auf dem Smartphone kannst Du so sehr gut z.B. Wartezeiten nutzen, um ein paar Fragen zu üben!
Wir bieten Dir 4x pro Woche Theorieunterricht an. Montag und Mittwoch findet der Theorieunterricht in unserer Filiale in Sulzheim statt und Dienstag und Donnerstag in der Filiale in Wöllstein. Alle Termine erfährst Du auf unserer Theorie Unterricht Termine Seite.
Petra, Nadja und Heiko!
Wir 3 Fahrlehrer*innen wechseln uns jede Woche ab, damit Du die Möglichkeit hast uns alle kennen zu lernen.
Prüfung
Du kannst Deine Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters machen.
Natürlich solltest Du ausreichend geübt haben und Deine Papiere (die Du bei der Kreisverwaltung eingereicht hast) müssen genehmigt worden sein und beim TÜV vorliegen.
Wenn Du Deinen ersten Führerschein machst (Ersterwerb) darfst Du maximal 10 Fehlerpunkte haben. Dabei ist zu beachten, dass Du aber nicht 2x5 Fehlerpunkte haben darfst!
Wenn Du schon einen anderen Führerschein besitzt und Deine Fahrerlaubnis nun erweiterst, dann darfst Du maximal 6 Fehlerpunkte haben.
Die theoretische Prüfung darf nach 2 Wochen wiederholt werden
Eine bestandene Theorieprüfung ist maximal ein Jahr gültig. Während dieser Zeit musst Du also die praktische Prüfung ablegen, um Deine Fahrerlaubnis zu erhalten.
Du kannst Deine praktische Prüfung nach der bestandenen Theorieprüfung ablegen, frühstens aber 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters.
Als Voraussetzung, dass Du zur praktischen Prüfung zugelassen wirst, musst Du uns gezeigt haben, dass Du verantwortungsvoll, sicher und selbstständig im Straßenverkehr fahren kannst.
Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten.
Die praktische Prüfung dauert in der Regel ca. 55 Minuten.
Du kannst die praktische Prüfung frühestens 2 Wochen nach der ersten praktischen Prüfung wiederholen.
Kosten
Das kommt auf den Führerschein an den Du machen möchtest. Schau einfach hier auf unserer Seite Kosten - Preise + Gebühren bei den Modellrechnungen nach. Wir haben dort typische Preise aus unserer Erfahrung zusammengestellt, die eine gute Orrientierung geben. Ausserdem erfährst Du im Detail wie sich die Kosten für eine Fahrerlaubnis zusammensetzen.
Bei uns werden die Fahrstunden in Bar bezahlt wenn Du Deine Fahrstunde nimmst. Alternativ kannst Du auch gerne den Betrag vorab auf unser Konto überweisen. Sprich einfach mit Deinem Fahrlehrer*in.
Du bezahlst Deine Grundgebühr bei der Anmeldung oder in der ersten Theoriestunde.
Die Fahrstunden werden so bezahlt wie sie genommen werden - Bar am Tag der Fahrstunde. Alternativ kannst Du aber z.B. 10 Fahrstunden im Voraus bezahlen und sparst so noch etwas.
Am Tag deiner Prüfung müssen alle Kosten beglichen sein. Du erhältst dann von uns eine Abschlussrechnung.
Sonstige
Du hast 2 Jahre Probezeit.
Deine Probezeit wird von 2 auf 4 Jahre erhöht. Je nachdem was Du "verbrochen" hast, kommen eventuell noch Bußgelder, Fahrverbot oder im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen auf Dich zu.
Fahre einfach wie Du es bei uns gelernt hast dann brauchst Du Dich mit diesem Punkt erst gar nicht beschäftigen. So schützt Du Dich und andere Verkehrsteilnehmer.
Nein!
Wir bieten keine Nachschulungen an.