Ausbildung zur Führerscheinklasse AM
Du möchtest Moped, Mokick oder Quad fahren? Dann ist dies die richtige Fahrerlaubnis für Dich!
Du benötigst diese Führerscheinklasse wenn Du leichte zwei-, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm bei einer bauart bedingten Höchstegeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einer maximalen Leistung von 4KW /5,4 PS fahren möchtest.
Weitere Details zu den Rahmenbedingungen der drei- und vierrädrigen Fahrzeuge erfährst Du rechts im Bereich "Gut zu wissen" - "Was Du mit diesem Führerschein fahren darfst".
Gut zu wissen
Mit dem AM Führerschein darfst Du neben den leichten zweirädrigen Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit den nachfolgenden maximalen Kenngrößen:
- Hubraum max. 50 cm³
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW,
auch dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mi den nachfolgenden maximalen Kenngrößen fahren:
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 50 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
- Leermasse max. 270 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
Außerdem darfst Du leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit den nachfolgenden Kenngrößen führen:
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 50 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leermasse max. 350 kg (ohne Batterie)
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
- Leistung max. 6 kW
- Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
Weiterhin dürfen Fahrzeuge mit Elektromotor mit einer maximalen Nennleistung von 4kW gefahren werden.
Außerdem darfst Du Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h fahren, sofern diese vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Ebenso darfst Du Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR Recht mit 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h fahren, sofern diese vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wenn Du noch keinen Führerschein besitzt musst Du die folgenden Theorie Einheiten absolvieren:
- 12 Einheiten je 90 Minuten aus dem Theorie Grundstoff
- 2 Einheiten je 90 Minuten aus dem klassenspezifischen Motorrad Unterricht
Wenn Du bereits eine andere Führerscheinklasse besitzt musst hast Du einen Vorteil und muss tnur die folgenden Theorie Einheiten besuchen
- 6 Einheiten je 90 Minuten aus dem Theorie Grundstoff
- 2 Einheiten je 90 Minuten aus dem klassenspezifischen Motorrad Unterricht
Auf unserer Seite Theorie Unterricht kannst Du im Bereich "Motorrad" mehr über die Inhalte der klassenspezifischen Theorie erfahren.
Beim AM Führerschein musst du die Grundausbildung absolvieren. Dein Fahrlerher*in beurteilt Deine Lernfortschritte und läßt Dich zur Prüfungsanmeldung zu sobald Du gezeigt hast das Du Dich verantwortungsvoll und sicher im Straßenverkehr bewegen kannst.
Es sind keine Sonderfahrten wie bei den größeren Krafträdern nötig.
Die Fahrerlaubnis ist nicht beschränkt selbst wenn Du Deine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung (wie z.B. einem Roller) machst.
Ja Du musst eine theoretische und Praktische Prüfung ablegen.
- Aktueller Sehtest (vom Augenoptiker oder Augenarzt)
- Biometrisches Passbild (35mm x 45mm)
- Erste Hilfe Kurs Teilnahmebescheinigung
- Personalausweis
- Du meldest Dich verbindlich mit den erforderlichen Unterlagen in einer unserer Niederlassungen an und erhältsts so einen Ausbildungsvertrag.
- Nach der Anmeldung in der insider Fahrschule erhältst Du einen Antrag, den Du zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung oder Kreisverwaltung) abgeben musst.
Plane für die Antragsbearbeitung bei der Verwaltungsbehörde eine Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen ein.
Achtung bei den Verwaltungen brauchst Du aktuell wegen Corona evtl. einen Termin, den Du vorher telefonisch vereinbaren musst. Zusätzlich wird bei der Behörde eine Verwaltungsgebühr fällig. diese mußt Du schnellstmöglich bezahlen da sonst der Antrag dort liegen bleibt.
Es muß schneller gehen? - Sprich uns bei der Anmeldung an wir haben einen Tip für Dich!