Ausbildung zur Führerscheinklasse A2
Ab einem Alter von 18 Jahren kannst Du den Führerschein der Klasse A2 erwerben. Damit darfst Du Motorräder ohne Hubraumbeschränkung bis zu einer maximalen Leistung von 35 kW / 48 PS und einem Leermasse zu Gewicht Verhältnis von max. 0,2 kW/kg fahren.
Der A2 Führerschein beinhaltet den A1 und den AM Führerschein. Du darfst also auch alle Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM fahren.
Gut zu wissen
Du kannst mit der Ausbildung zur Klasse A2 mit 17,5 Jahren beginnen. Allerdings erhältst Du den Führerschein erst mit 18 Jahren ausgehändigt.
Der Führerschein berechtigt Dich zum Fahren von Motorrädern mit einem unbeschränkten Hubraum und einer Nennleistung von maximal 35 kW / 48 PS. Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Leermasse den Wert von 0,2 kW/kg nicht überschreiten (Ein Motorrad das beispielsweise 150 kg wiegt darf also nicht mehr als 30 kW haben). Durch diese Regelung darf Dein Motorrad also ein Maximalgewicht von 175 Kg nicht überschreiten.
Außerdem darf das Motorrad, sofern es sich um eine Gedrosselte Varainte handelt in einem ungedrosselten Zustand nicht mehr als 70 kW / 95 PS haben.
Da die Klasse AM im A2 Führerschein beinhaltet ist darfst Du auch alle Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM fahren.
Du musst für den A2 Führerschein die folgenden Theorie Einheiten absolvieren
- 12 Einheiten je 90 Minuten aus dem Theorie Grundstoff
- 4 Einheiten je 90 Minuten aus dem klassenspezifischen Motorrad Unterricht
Auf unserer Seite Theorie Unterricht kannst Du im Bereich "Motorrad" mehr über die Inhalte des Grundstoffs und der klassenspezifischen Themen erfahren.
Die Anzahl der Fahrstunden die Du absolvieren musst von Deinen individuellen Fähigkeiten und Deinem persönlichen Lernfortschritt abhängig.
Allerdings schreibt der Gesetzgeber mindestens 12 Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt) vor.
Zu Deiner eigenen Sicherheit entlassen wir alle unsere Schüler erst wenn unsere Fahrlehrer sehen das Du sicher, verantwortungsvoll und umweltbewußt am Straßenverkehr teilnimmst. Daher ist die Anzahl der benötigten Fahrstunden nicht exakt vorhersagbar und hängt stark von Deinen individuellen Fähigkeiten ab.
Sobald Du in den anfänglichen Übungsstunden bewiesen hast das Du mit dem Fahrzeug sicher umgehen kannst und den Herausforderrungen von schwierigen Verkehrssituationen und schnellem Verkehr gewachsen bist starten wir mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Ja!
Du musst eine theoretische Prüfung (Dauer 45 Minuten) und eine Praktische Prüfung (Dauer 70 Minuten) ablegen. Die Praktische Prüfung kannst Du frühestens 1 Monat vor Deinem 18 Geburtstag ablegen.
Solltest Du schon einen Führerschein der Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren besitzen musst Du nur noch eine praktische Prüfung ablegen.
- Aktueller Sehtest (vom Augenoptiker oder Augenarzt)
- Biometrisches Passbild (35mm x 45mm)
- Erste Hilfe Kurs Teilnahmebescheinigung
- Personalausweis
- Du meldest Dich verbindlich mit den erforderlichen Unterlagen in einer unserer Niederlassungen an und erhältsts so einen Ausbildungsvertrag.
- Nach der Anmeldung in der insider Fahrschule erhältst Du einen Antrag, den Du zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung oder Kreisverwaltung) abgeben musst.
Plane für die Antragsbearbeitung bei der Verwaltungsbehörde eine Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen ein.
Achtung bei den Verwaltungen brauchst Du aktuell wegen Corona evtl. einen Termin, den Du vorher telefonisch vereinbaren musst. Zusätzlich wird bei der Behörde eine Verwaltungsgebühr fällig. diese mußt Du schnellstmöglich bezahlen da sonst der Antrag dort liegen bleibt.
Es muß schneller gehen? - Sprich uns bei der Anmeldung an wir haben einen Tip für Dich!