Ausbildung zur Führerscheinklasse B197
Du möchtest nicht gleich mit einem Schaltwagen beginnen sondern Dich erst mal mit einem Automatik an den Verkehr gewöhnen aber nach bestandener Prüfung dann sowohl Schaltgetriebe als auch Automatik Fahrzeuge Fahren? Dann ist B197 die richtige Führerscheinklasse für Dich!
Du kannst regulär mit der Ausbildung zur Klasse B197 (dem klassischen Autoführerschein) mit 17,5 Jahren beginnen. Deine Theorieprüfung kannst Du dann 3 Monte vor Deinem 18. Geburtstag ablegen und die praktische Prüfung 1 Monat vor Deinem 18.
Wenn Du den sogenannten BF17 Führerschein für das begleitete Fahren mit 17 machen möchtest, kannst du bereits mit 16,5 Jahren beginnen.
Gut zu wissen
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz. Mit der Klasse B197 darfst Du sowohl Schaltgetriebe als auch Automatik Autos fahren.
Du darfst Anhänger mitgeführen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf allerdings mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse haben, sofern die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug + Anhänger 3500 kg nicht übersteigt.
Du darfst nur in Begleitung der eingetragenen Begleiter ein Kraftfahrzeug (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz führen. Mit der Klasse B197 darfst Du sowohl Schaltgetriebe als auch Automatik Autos fahren.
Du darfst Anhänger mitgeführen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf allerdings mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse haben, sofern die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug + Anhänger 3500 kg nicht übersteigt.
Den BF17 Führerschein kannst Du bereits mit 16,5 Jahren beginnen, allerdings darf die Prüfung frühestens an Deinem 17 Geburtstag erfolgen.
Du erhätst nach erfolgreicher Prüfung eine vorläufige Fahrerlaubnis. Grundsätzlich ist dies ein Führerschein auf Probe für 2 Jahre in denen Du keine gravierenden Verkehrsdelikte begehen darfst.
Du musst mindestens die folgende Theorieeinheiten besucht haben
12 Grundstoff Einheiten (je 90 Minuten)
2 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten)
Solltest Du bereits eine Fahrerlaubnis bist reduzieren sich die geforderten Grundstoff Einheiten auf 6 Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten)
Du startest bei der B197 Führerscheinklasse mit einem Automatik Fahrzeug und kannst Dich so schrittweise erst mal mit Lenkung, Bremse und Verkehr vertraut machen. Sobald Du sicher mit dem Automatik Fahrzeug im Verkehr unterwegs bist wechselst Du auf für mindestens 10 Fahrstunden auf einen Schaltwagen um auch mit Kupplung und Schaltung vertraut zu werden.
Mit dem Schaltfahrzeug fährst Du im Verlauf Deiner Fahrstunden eine 15-minütige Testfahrt (jeweils zur Hälfte innerorts und ausserorts) bei Deinem Fahrlehrer. Dieser stellt Dir dann eine Bescheinigung aus, die bei der späteren Prüfung vorgelegt werden muss.
Vorwiegend wird Deine Ausbildung also entspannt auf dem Automatik Fahrzeug stattfinden.Die Prüfung legst Du ebenfalls auf dem Automatik Fahrzeug ab.
Das tolle an der B197 Klasse ist, dass Du nach erfolgreicher Prüfung sowohl Automatik- als auch Schaltgetriebe Fahrzeuge ohne Einschränkung fahren darfst.
Wenn Du bisher den sogenannten "Automatik Führerschein/ der Klasse B mit Eintragung SZ78 erworben hast, kannst Du nun auf recht einfachem Wege über den B197 diese Einschränkung SZ78 wieder los werden.
Vorteile:
- Die Handhabung des Automatik Fahrzeuges ist einfacher da Du Dich nicht gleich auch noch mit Kupplung und Schaltung beschäftigen musst.
- Anfahren am Berg ist mit einem Automatik Fahrzeug kein Problem
- Deine Prüfung kann mit einem Automatik Fahrzeug erfolgen
- Die 10 erforderlichen Schaltgetriebe Fahrstunden werden in die reguläre Ausbildung integriert und können z.B. im Rahmen der Sonderfahrten abgeleistet werden.
- Nach bestandener Prüfung darfst Du sowohl Automatik- als auch Schaltgetriebe Fahrzeuge fahren.
Nachteile
- Wenn Du später Deinen B197 Führerschein z.B. auf die Klassen BE ("Hängerführerschein") oder C erweitern möchtest und bei dieser Prüfungsfahrt auch ein Automatik Zugfahrzeug verwendet wird, erhältst Du die Eintragung SZ78 für die Klasse BE bzw. C. Damit könntest Du dann nur Automatik Zugfahrzeuge bei einem Gespann fahren.
Grundsätzlich ist die Anzahl an Gesamtfahrstunden zum Erwerb des Führerscheins der Klasse B197 gesetzlich nicht geregelt. Allerdings schreibt der Gesetzgeber mindestens 12 Sonderfahrten (Autobahn, Nachtfahrt, Überland) vor.
Du fährst vorwiegend Automatik Fahrzeuge. 10 Fahrstunden müssen auf einem Schaltwagen absolviert werden.
Zu Deiner eigenen Sicherheit entlassen wir alle unsere Schüler erst wenn unsere Fahrlehrer sehen das Du sicher, verantwortungsvoll und umweltbewußt am Straßenverkehr teilnimmst. Daher ist die Anzahl der benötigten Fahrstunden nicht exakt vorhersagbar und hängt stark von Deinen individuellen Fähigkeiten ab.
Sobald Du in den anfänglichen Übungsstunden bewiesen hast das Du mit dem Fahrzeug sicher umgehen kannst und den Herausforderrungen von schwierigen Verkehrssituationen und schnellem Verkehr gewachsen bist starten wir mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.
- Aktueller Sehtest (vom Augenoptiker oder Augenarzt)
- Biometrisches Passbild (35mm x 45mm)
- Erste Hilfe Kurs Teilnahmebescheinigung
- Personalausweis
Zusätzlich erorderlich bei BF17 Anträgen
- Führerschein der Begleitpersonen
- Personalausweis der eingetragenen Begleitpersonen
- Du meldest Dich verbindlich mit den erforderlichen Unterlagen in einer unserer Niederlassungen an und erhältsts so einen Ausbildungsvertrag.
- Nach der Anmeldung in der INSIDER Fahrschule erhältst Du einen Antrag, den Du zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung oder Kreisverwaltung) abgeben musst.
Plane für die Antragsbearbeitung bei der Verwaltungsbehörde eine Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen ein.
Achtung bei den Verwaltungen brauchst Du aktuell wegen Corona evtl. einen Termin, den Du vorher telefonisch vereinbaren musst. Zusätzlich wird bei der Behörde eine Verwaltungsgebühr fällig. diese mußt Du schnellstmöglich bezahlen da sonst der Antrag dort liegen bleibt.
Es muß schneller gehen? - Sprich uns bei der Anmeldung an wir haben einen Tip für Dich!