matomo Führerscheinklasse B

Skip to main content
Auto-75vH Führerscheinklasse B

Ausbildung zur Führer­schein­klasse B

Du kannst regulär mit der Ausbildung zur Klasse B (dem klassischen Autoführerschein) mit 17,5 Jahren beginnen. Deine Theorieprüfung kannst Du dann 3 Monte vor Deinem 18. Geburtstag ablegen und die praktische Prüfung 1 Monat vor Deinem 18.

Wenn Du den sogenannten BF17 Führerschein für das begleitete Fahren mit 17 machen möchtest, kannst du bereits mit 16,5 Jahren beginnen.

Gut zu wissen

Was Du mit dem Führerschein fahren darfst

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz. Mit der Klasse B darfst Du sowohl Schaltgetriebe als auch Automatik Autos fahren.

Du darfst Anhänger mitgeführen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf allerdings mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse haben, sofern die zulässige Gesamtmasse  von Fahrzeug + Anhänger 3500 kg nicht übersteigt.

Begleitetes Fahren mit 17 - BF17

Du darfst nur in Begleitung der eingetragenen Begleiter ein Kraftfahrzeug (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz führen. Mit der Klasse B darfst Du sowohl Schaltgetriebe als auch Automatik Autos fahren.

Du darfst Anhänger mitführen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf allerdings mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse haben, sofern die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeug + Anhänger 3500 kg nicht übersteigt.

Den BF17 Führerschein kannst Du bereits mit 16,5 Jahren beginnen, allerdings darf die Prüfung frühestens an Deinem 17 Geburtstag erfolgen. 

Du erhätst nach erfolgreicher Prüfung eine vorläufige Fahrerlaubnis. Grundsätzlich ist dies ein Führerschein auf Probe für 2 Jahre in denen Du keine gravierenden Verkehrsdelikte begehen darfst. 

Die erforderliche Theorie­ausbildung

Du musst mindestens die folgende Theorieeinheiten besucht haben

12 Grundstoff Einheiten (je 90 Minuten)

2 klassenspezifische Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten)

Solltest Du bereits eine Fahrerlaubnis besitzen reduzieren sich die geforderten Grundstoff Einheiten auf 6 Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten)

Die praktische Ausbildung (Fahrstunden)

Grundsätzlich ist die Anzahl an Gesamtfahrstunden zum Erwerb des Führerscheins der Klasse B gesetzlich nicht geregelt. Allerdings schreibt der Gesetzgeber mindestens 12 Sonderfahrten (Autobahn, Nachtfahrt, Überland) vor.

Zu Deiner eigenen Sicherheit entlassen wir alle unsere Schüler erst wenn unsere Fahrlehrer sehen das Du sicher, verantwortungsvoll und umweltbewußt am Straßenverkehr teilnimmst. Daher ist die Anzahl der benötigten Fahrstunden nicht exakt vorhersagbar und hängt stark von Deinen individuellen Fähigkeiten ab. 

Sobald Du in den anfänglichen Übungsstunden bewiesen hast das Du mit dem Fahrzeug sicher umgehen kannst und den Herausforderrungen von schwierigen Verkehrssituationen und schnellem Verkehr gewachsen bist starten wir mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten. 

 

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung
  • Aktueller Sehtest (vom Augenoptiker oder Augenarzt)
  • Biometrisches Passbild (35mm x 45mm)
  • Erste Hilfe Kurs Teilnahmebescheinigung
  • Personalausweis

Zusätzlich erorderlich bei BF17 Anträgen

  • Führerschein der Begleitpersonen
  • Personalausweis der eingetragenen Begleitpersonen

 

Das musst Du zur Anmeldung tun
  1. Du meldest Dich verbindlich mit den erforderlichen Unterlagen in einer unserer Niederlassungen an und erhältsts so einen Ausbildungsvertrag. 

  2. Nach der Anmeldung in der INSIDER Fahrschule erhältst Du einen Antrag, den Du zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung oder Kreisverwaltung) abgeben musst.

    Plane für die Antragsbearbeitung bei der Verwaltungsbehörde eine  Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen ein. 

    Achtung bei den Verwaltungen brauchst Du aktuell wegen Corona evtl. einen Termin, den Du vorher telefonisch vereinbaren musst. Zusätzlich wird bei der Behörde eine Verwaltungsgebühr fällig. diese mußt Du schnellstmöglich bezahlen da sonst der Antrag dort liegen bleibt.

    Es muß schneller gehen? - Sprich uns bei der Anmeldung an wir haben einen Tip für Dich!